Ausweispflicht

Ein Personaldokument ist ein amtlich ausgestelltes Dokument, das die Identität einer Person offiziell nachweist. Dazu gehören in Deutschland der Personalausweis und der Reisepass. 

Diese Dokumente sind verpflichtend für jeden Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, der das 16. Lebensjahr vollendet  hat und der allgemeinen Meldepflicht unterliegt.

Arten:

  • Personalausweis (Chipkartenformat)
  • vorläufiger Personalausweis (Papierformat) *
  • Reisepass (ePass)
  • vorläufiger Reisepass *

Dauer der Gültigkeit:

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres - 10 Jahre
  • vorläufiger Personalausweis *  - 3 Monate
  • vorläufiger Reisepass * - 1 Jahr

* der vorläufige Personalausweis und der vorläufige Reisepass wird nur in dringenden Fällen ausgestellt. Die Dringlichkeit ist nachzuweisen!

Unterlagen zur Antragstellung:

  • Identitätsnachweis: Reisepass, Personalausweis, ggf. Geburtsurkunde
  • Digitales Passbild - gegen Gebühr vor Ort in unserer Behörde oder bei einen zertifizierten Fotodienstleister/einer zertifizierten Drogeriekette
  • Zustimmungserklärung - gesetzlicher Vertreter und Sorgerechtsnachweis bei Beantragung für Personen unter 16 Jahren
  • Gebühren (siehe Gebührenübersicht)

Für weitere Informationen über den Personalausweis und seiner Onlinefunktion verweisen wir auf das Personalausweisportal. Über den Reisepass können Sie sich bei den Bundesministerium des Innern informieren.