Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines (USB)

Seit dem Jahr 2025 ist die Meldebehörde nicht mehr für die Ausstellung eines USB zuständig. Bitte wenden Sie sich an das  
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.


Abschaffung des Kinderreisepasses

Die Ausstellung und Verlängerung von Kinderreisepässen für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich. Alle bis zum 31.12.2023 ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Datum.

Ab dem 01.01.2024 kann auch für Kinder unter 12 Jahren nur noch ein Personalausweis und/oder Reisepass mit einer Gültigkeit von 6 Jahren beantragt werden.

Gesetzesänderungen zur Modernisierung des Pass- und Personalausweiswesens zum 01.01.2024
(BGBl. 2023 I Nr. 271 vom 12.10.2023)


Machen Sie sich jetzt startklar für den Online-Ausweis 

Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.

Die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion ist auch weiterhin in ihrer zuständigen Meldebehörde möglich.